Rolle der Kommunen

Gesundheitsförderung als Teil der Daseinsvorsorge

Städte und Gemeinden wollen für alle Einwohner gute Lebensbedingungen schaffen. Mit Blick auf ein eigenständiges Leben im Alter gehören hierzu auch die Gesundheitsförderung sowie die soziale und pflegerische Betreuung. Altenarbeit, Gesundheitsprävention und Pflege sind kommunale Querschnittsaufgaben und Teil der Daseinsvorsorge.

Gesundheitsförderung als sozialpolitisches Konzept

Gesundheitsförderung ist ein Konzept, das bei der Analyse und Stärkung der Gesundheitsressourcen und Gesundheitspotenziale der Menschen sowie auf allen gesellschaftlichen Ebenen ansetzt. Gesundheitsförderung ist ein komplexer sozialer und gesundheitspolitischer Ansatz, der sowohl die Verbesserung von gesundheitsrelevanten Lebensweisen als auch die Verbesserung von gesundheitsrelevanten Lebensbedingungen umfasst. Gesundheitsförderung will nicht nur – im Sinne der Verhaltensprävention – individuelle Lebens- und Handlungsfähigkeiten beeinflussen und Menschen zur Verbesserung ihrer Gesundheit befähigen. Sie zielt darüber hinaus – im Sinne der Verhältnisprävention – auf ökonomische, soziale, ökologische und kulturelle Faktoren und auf politische Interventionen zur Beeinflussung dieser gesundheitsrelevanten Faktoren.
(Vgl. BZgA, Leitbegriffe der Gesundheitsförderung)

Gesundheitsfördernde Gesamtpolitik

Die zuständigen Fachminister auf Bundes- und Landesebene gestalten in Zusammenarbeit mit ihren zugeordneten Ämtern, Institutionen oder Behörden die Rahmenbedingungen für eine gesundheitsfördernde Gesamtpolitik, wie Gesetze und rechtliche Vorschriften, sowie Förderprogramme, Informations- und Aufklärungskampagnen zur gesundheitlichen Verhältnis- und Verhaltensprävention für alle Bürgerinnen und Bürger. Bei der Umsetzung gesundheitspolitischer Ziele und Programme stehen die Kommunen in besonderer Verantwortung. Denn Kommunen haben gemäß dem Grundgesetz die Aufgabe der „Daseinsvorsorge“. Im Rahmen der Daseinsvorsorge sind sie auch für die Förderung der Gesundheit älterer Menschen verantwortlich.

Zielsetzungen kommunaler Senioren- und Gesundheitspolitik

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat 2016 ein Positionspapier zur kommunalen Senioren- und Pflegepolitik veröffentlicht. Darin heißt es:

„Die Städte und Gemeinden sind wegen der prinzipiell größeren Nähe zu den Menschen und zu den konkreten alterspolitischen Problemen die Ebene für die Gestaltung der Alten- und Seniorenpolitik.“ (DStGB-Positionspapier 2016).

Als zentrale Zielsetzungen für ein kommunales Handeln in der Senioren- und Pflegepolitik werden in dem Positionspapier genannt:

  • Förderung der selbstbestimmten Lebensführung,
  • Erhaltung der menschlichen Würde und der individuellen Persönlichkeit im Alter,
  • Erhalt der Häuslichkeit,
  • Stärkung der Selbsthilfe,
  • Ermöglichung der Teilnahme am sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben in den Städten und Gemeinden,
  • Vermeidung der Unter- und Überversorgungen mit Diensten und Einrichtungen sowie
  • Förderung von Netzwerken.


Inhaltlicher Kern dieser Zielsetzungen ist eine aktive Gestaltung des Lebensumfelds, das großen Einfluss auf die Gesundheit älterer Menschen hat (siehe hierzu: Gesundheitsdeterminanten). Neben der Gestaltung eines gesundheitsfördernden Lebensumfelds ist der Ausbau von Angeboten zur Gesundheitsprävention Teil der gemeindlichen Sozialpolitik. In der Dokumentation „Neuausrichtung gemeindlicher Sozialpolitik“ des DStGB werden als primäre Maßnahmen zur Gesundheitsprävention auf kommunaler Ebene genannt:

  • Vernetzung der Akteure des Gesundheits- und Pflegewesens,
  • Ausbau zielgruppenspezifischer Angebote der Gesundheitsförderung und Prävention,
  • Unterstützung von Selbsthilfeangeboten,
  • Gesundheitsberatung,
  • Einbindung Dritter, zum Beispiel Sportvereine, in präventive Angebote
  • Prüfung von Maßnahmen der Stadtentwicklung und von öffentlichen Bauvorhaben hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Bewegung im Alltag


(Vgl. DStGB: Neuausrichtung gemeindlicher Sozialpolitik, Kapitel 11: Gesundheitsprävention gemeindlich mitgestalten)

Leitlinien für die Gesundheits- und Seniorenpolitik auf kommunaler Ebene für ältere Menschen sind im Nationalen Gesundheitsziel „Gesund älter werden“ definiert.

gesundheitsziele.de (Nationale Gesundheitsziele: Gesund älter werden)

Aufgaben kommunaler Seniorenpolitik

Der Siebte Altenbericht der Bundesregierung (2016) zum Thema „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ zeigt auf, was die Politik auf lokaler Ebene tun kann, um für alle Menschen ein gutes Leben im Alter zu ermöglichen. In dem Bericht wird auch deutlich, vor welchen Herausforderungen die Kommunen dabei stehen.

Siebter Altenbericht (2016): Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften und Stellungnahme der Bundesregierung. Hrsg. vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, 2. Auflage, 2017.
Weitere Informationen und Download des Berichts

Ausgangspunkt und Berichtsauftrag

Je älter ein Mensch wird, desto kleiner wird oft sein Aktionsradius und desto mehr wird sein unmittelbares Wohnumfeld zum Lebensmittelpunkt. Es ist deshalb eine wichtige Aufgabe der Kommunen, die Lebensräume der Menschen so zu gestalten, dass sie möglichst lange selbstständig sind und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Lokale Politik für ältere Menschen findet heute unter sich verändernden Bedingungen statt: Es gibt eine wachsende Anzahl hilfe- und pflegebedürftiger Menschen, deren Unterstützung jedoch immer weniger von den Familienangehörigen übernommen werden kann. Hilfe von außerhalb der Familie – aus der Nachbarschaft, aus dem Bekanntenkreis oder von gewerblichen Anbietern – zu bekommen, setzt voraus, dass man soziale Kontakte oder finanzielle Mittel hat. Jedoch sind vor allem die finanziellen Mittel zunehmend ungleich zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen verteilt.
Damit sind nur einige der Veränderungen genannt, die die Politik bei der Gestaltung der Lebensverhältnisse älterer Menschen vor neue Herausforderungen stellen. Die Entwicklung und Förderung lokaler Unterstützungsstrukturen kann eine Antwort auf diese Herausforderungen sein.

Im Siebten Altenbericht wird herausgearbeitet, unter welchen Voraussetzungen lokale Unterstützungs- und Sorgestrukturen funktionieren und mit welchen Maßnahmen die Politik zu ihrer Entstehung und Sicherung beitragen kann.

Große Unterschiede zwischen den Kommunen

Es gibt sehr große Unterschiede zwischen den Kommunen, etwa im Hinblick auf die finanzielle Lage, die Wirtschaftskraft und die Bevölkerungsstruktur. Daraus ergeben sich unterschiedliche Handlungs- und Gestaltungsspielräume für die lokale Politik.

Bei vielen Kommunen stellt sich die Frage, inwiefern sie angesichts ihrer prekären wirtschaftlichen Situation ihre Aufgaben überhaupt angemessen erfüllen können. In diesem Zusammenhang hat die Sachverständigenkommission des Altenberichts auch die Verteilung von Zuständigkeiten und Finanzmitteln zwischen Bund, Ländern und Kommunen in den Blick genommen.

Sorge und Unterstützung für ältere Menschen

Im Mittelpunkt des Siebten Altenberichts steht die Sorge und Unterstützung für älter werdende Menschen. Dabei spielen informelle sowie formelle Sorgestrukturen eine Rolle. Wichtige Fragestellungen sind:

  • In welchem Maße und auf welche Weise werden ältere Menschen durch Familienangehörige, Nachbarinnen und Nachbarn, Freundinnen und Freunde sowie freiwillig Engagierte unterstützt?
  • Wie können pflegende Angehörige durch das Engagement anderer Menschen in einem sozialen Netzwerk entlastet werden?
  • Was können kommunale Verwaltungen und andere Akteure, wie zum Beispiel Wohnungsgesellschaften, dazu beitragen, soziale Netzwerke zu fördern und zu stabilisieren?

Der Sachverständigenkommission ist es dabei ein großes Anliegen, ältere Menschen nicht nur als Umsorgte zu sehen, sondern genauso in ihrer Rolle als Pflegende, als Helfende und als Engagierte.
Der Bericht zeigt, an welche lokalen Voraussetzungen die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen geknüpft ist und welche Aufgaben sich insbesondere den Kommunen bei der Gestaltung von Sorge- und Partizipationsstrukturen stellen.

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Leitbegriffe der Gesundheitsförderung. Lotte Kaba-Schönstein: Gesundheitsförderung 1: Grundlagen.
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Deutscher Landkreistag (DL): Handlungsfelder für eine aktivierende Alterspolitik der Landkreise (Positionspapier, März 2021)
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Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB): Kommunale Senioren- und Pflegepolitik. Statement zur Pflegepolitik von Gerd Landsberg. DStGB-Positionspapier, März 2016.
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Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB): Neuausrichtung gemeindlicher Sozialpolitik. Für eine aktive Gestaltung eines Kerns gemeindlicher Daseinsvorsorge. DStGB-Dokumentation Nr. 89, 2010.
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Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO): Gesund älter werden. Initiativen und Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität und der Gesundheit älterer Menschen. Bericht der BAGSO zum Nationalen Gesundheitsziel „Gesund älter werden“ des Kooperationsverbundes zur Weiterentwicklung des nationalen Gesundheitszieleprozesses. Bonn: BAGSO, 2013
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impu!se für Gesundheitsförderung
„Gesundheit goes local“
2. Quartal Juni 2019
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